- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 31.7.2025 – 6 UF 134/25
- Betrifft ein Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ausschließlich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, besteht kein Regelungsbedürfnis für eine sorgerechtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1671 I S. 2 Nr. 2 BGB, sondern vielmehr ein Vorrang einer Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 III S. 1 BGB.
- Ein Umgang kann auch bei Wunsch des 14-jährigen Kindes nach einer flexiblen Gestaltung der Umgangskontakte nicht ungeregelt bleiben. (Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Diese Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 22, m. Anm. Nadja Röder.