Richter am KG Dr. Stephan Hammer

Richter am KG Dr. Stephan Hammer
Richter am KG Dr. Stephan Hammer

Redaktion FamRZ

Dr.-Gessler-Straße 20
93051 Regensburg

Tel. +49 941 799031
Fax +49 941 799033

 

Mitherausgeber und weiterer Schriftleiter der FamRZ

Dr. Stephan Hammer übernahm im August 2015 das Amt des Schriftleiters für den Bereich Verwandtschafts- und Kindschaftsrecht bei der FamRZ von Horst Luthin, später auch das Pflegschafts- und Vormundschaftsrecht von Werner Bienwald. Seit August 2016 ist er auch Mitherausgeber der FamRZ. Mit ihm gewann die Zeitschrift einen Spezialisten im Bereich des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts, der sowohl die wissenschaftliche Durchdringung als auch die praktischen Bedürfnisse dieses auch rechtspolitisch besonders lebendigen Bereichs des Familienrechts im Blick hat.

Stephan Hammer ist Familienrichter und promovierte zum Thema "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht". Er ist Autor verschiedener Beiträge und Entscheidungsanmerkungen vor allem auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts. Er ist Mitautor des "Prütting/Helms, FamFG", in dem er das Verfahren in Kindschaftssachen und das Vollstreckungsverfahren kommentiert. Daneben ist er als Dozent in der Richter- und Anwaltsfortbildung sowie bei (interdisziplinären) Workshops auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts tätig.

Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Für drei Jahre war er ehrenamtlicher Einzelvormund eines unbegleiteten Minderjährigen.

Werdegang

Stephan Hammer wurde 1974 geboren und studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg i.Br. Von 2001 bis 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht tätig. Er promovierte im Jahr 2004 bei Prof. Dr. Rainer Frank. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er 2006 in Berlin ab. Ferner absolvierte er eine Ausbildung zum Mediator (BM).

Stephan Hammer war sieben Jahre als Familienrichter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin tätig. Danach war er für drei Jahre an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet und arbeitete dort im Referat Kindschaftsrecht, wo er u.a. den Arbeitskreis Abstammungsrecht betreute. Von August 2017 bis April 2018 war er an einen Familiensenat des Berliner Kammergerichts abgeordnet und anschließend wieder als Familienrichter am AmtsG Tempelhof-Kreuzberg tätig. Im September 2019 wurde er zum Richter am Kammergericht ernannt.

Er ist Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e.V. und des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Im Jahr 2017 wurde er in die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages berufen, wo er für Verträge in Familiensachen, speziell für Vereinbarungen in Kindschaftssachen zuständig ist.