Begründer der FamRZ, Schriftleiter und Herausgeber
Friedrich Wilhelm Bosch war Rechtsprofessor in Bonn, als er 1954 beschloss, zusammen mit dem Verleger Werner Gieseking eine Familienrechtszeitschrift zu gründen. Laut Bosch fehlte es Nachkriegsdeutschland an einem „Zentralorgan für alle privat- und öffentlichrechtlichen Gebiete, das sich mit den Sozialgebilden Ehe und Familie beschäftigt“. Mit der FamRZ füllte er diese Lücke und schuf mit ihr ein „lebendiges Rechtsgewissen,“ so schrieb er in der ersten Ausgabe der Zeitschrift, das „in wissenschaftlicher Objektivität, vor allem der Verwirklichung des in Art. 6 Abs. 1 GG niedergelegten Verfassungsgrundsatzes dienen" wolle.
Das Familienrecht war Bosch seit jeher ein Anliegen. Es stand – wie das Erbrecht und das Verfahrensrecht – im Zentrum seiner wissenschaftlichen Arbeit. Sein Lebenswerk umfasst eine große Anzahl von Monografien; hervor ragen die Schriften, die sich mit der jeweils aktuellen Lage des Familienrechts und seiner weiteren Entwicklung auseinandersetzen. Er beschäftigte sich u.a. intensiv mit
- Problemen der Zivileheschließung
- der Gleichberechtigung der Frau
- der Reform des Rechts der nichtehelichen Kinder
- der Reform des Scheidungsrechts
und weiteren zentralen rechtspolitischen Fragen. Bosch lag die Bewahrung der Ehe als der rechtlich verfassten Lebensgemeinschaft am Herzen. Zusammen mit seinen monographischen Werken und seinen Vorträgen begründeten die Publikationen in der FamRZ den Ruf von Bosch als einem der führenden Familienrechtler seiner Zeit in Deutschland und Europa – mit wirksamer Ausstrahlung in die Gesetzgebung und Rechtsprechung hinein und auch ins Ausland, vor allem nach Österreich, in die Schweiz und in den romanischen Rechtskreis.
Bosch gründete 1979 die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht e. V. zur „Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie der Rechtsfortbildung im gesamten Familienrecht". Er war ihr Erster Vorsitzender bis 1987 und anschließend Ehrenmitglied des Vereins. Er war darüber hinaus
- Träger des Komturkreuzes mit Stern des Gregoriusordens
- Träger des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Officier dans l'Ordre des Palmes Académiques
- Ehrendoktor der Juristischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Werdegang
Bosch wurde am 2. Dezember 1911 in Köln geboren. Seit 1930 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Genf, Freiburg i. Br., Bonn und zu Köln. Die juristischen Staatsexamina legte er 1933 und 1937 ab. Im Jahre 1935 promovierte er zum Dr. jur. an der Bonner Fakultät; dort war er einige Jahre wissenschaftlicher Assistent. Der weitere akademische Werdegang wurde durch die Einberufung zum Kriegsdienst unterbrochen. In den Jahren 1937-1940 fungierte Bosch als Richter am Amtsgericht und Landgericht Bonn. Im Jahre 1943 erfolgte die Habilitation an der Universität Straßburg bei Hans Dölle mit der venia legendi für Bürgerliches Recht, Landwirtschaftsrecht und Zivilprozessrecht. 1945/46 wurde Bosch nach Bonn umhabilitiert, wo er zugleich als Landgerichtsrat tätig war. Von 1950 bis 1964 war er ordentlicher Professor an der Universität Bonn und amtierte 1959/1960 als Dekan der juristischen Fakultät.
Im Jahre 1964 folgte Bosch einem Ruf an die neu gegründete Ruhr-Universität Bochum, wo er in den Jahren 1964 bis 1966 als Dekan der juristischen Fakultät wesentlichen Anteil an ihrem Aufbau hatte. Mit Bonn blieb er gleichzeitig als Honorarprofessor der Landwirtschaftlichen Fakultät verbunden. 1967 kehrte er wiederum als Ordinarius an die Bonner Juristische Fakultät zurück, an der er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1980 lehrte. Bosch war ein engagierter und temperamentvoller Hochschullehrer, hoch geachtet von Studierenden und Kollegen.
Bosch war seit 1939 mit Ingeborg Bosch, geb. Höhn, verheiratet; aus der Ehe gingen fünf Söhne hervor. Bis ins hohe Alter widmete sich Bosch leidenschaftlich seiner Arbeit und verfasste noch bis kurz vor seinem Tod Aufsätze für die FamRZ. Er starb am 20. März 2000 im Alter von 88 Jahren in Bonn.