Rainer Bosch

Rainer Bosch
Rainer Bosch

Rechtsanwalt und Mitherausgeber der FamRZ

Rainer Bosch wurde 1950 geboren. Er begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt kurz vor Inkrafttreten der großen Familienrechtsreform 1977 in der damals aus drei weiteren Anwälten bestehenden Sozietät Meyer-Köring in Bonn; Bosch wurde von seinen damals drei Sozien gebeten, sich des Familienrechts anzunehmen, und zwar mit der Begründung, sie müssten sich sonst – anders als er – aus dem alten in das neue Familienrecht umschulen lassen. Dieser Bitte entsprach Bosch, so dass von vornherein Familienrecht neben Erbrecht und privatem Baurecht zu seinem primären Arbeitsgebiet wurde.

Seine Tätigkeit im Familienrecht war nicht auf den Raum Bonn begrenzt, sondern erfasste weite Teile des Bundesgebiets, in besonderem Maße nach Aufhebung des Lokalisierungsgebots. Auch diese überregionale Tätigkeit führte dazu, dass er in den Magazinen „Wirtschaftswoche“, „Focus“ und „Focus Spezial“ (seit 1993 regelmäßig, zuletzt 2018) als „Top-Anwalt im Familienrecht“ bezeichnet wurde.

 

Autor zahlreicher FamRZ-Beiträge

Bosch wurde im Jahr 1997 durch die Rechtsanwaltskammer Köln als erstem Rechtsanwalt in Bonn gestattet, sich als „Fachanwalt für Familienrecht“ zu bezeichnen. Im gleichen Jahr wurde er von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu einem der drei aus dem OLG-Bezirk Köln stammenden Mitglieder des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für die Vergabe der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ bestimmt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Ende 2010 aus.

Bis zur 6. Auflage im Jahr 2016 verfasste Bosch den umfangreichen unterhaltsrechtlichen Teil in dem Handbuch „AnwaltFormulare Familienrecht“ und bis zur 8. Auflage im Jahr 2014 den entsprechenden Teil in dem viele weitere Rechtsgebiete umfassenden Werk „AnwaltFormulare“. Im Übrigen war er als Autor verschiedener Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen in der FamRZ sowie im Forum Familienrecht tätig. Seit 1990 ist Bosch Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e.V., deren Vorstand er seit dem Jahr 1995 angehört. Mitherausgeber der FamRZ ist er seit dem Jahr 2003.

Neben der originären Anwaltstätigkeit und neben der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Rechtsanwaltskammer engagierte sich Bosch auch im Bereich der Altersversorgung der Rechtsanwälte. Von der Gründung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen im Jahr 1985 bis Ende 2014 war er dort im Vorstand tätig. Damit war er beim Abschluss dieser ehrenamtlichen Tätigkeit mitverantwortlich für ein Anlagevermögen von mehr als 5 Milliarden Euro zur Sicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für etwa 35.000 Anwälte.