Rechtsanwalt und Mitherausgeber der FamRZ
Rainer Bosch wurde 1950 geboren. Er begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt kurz vor Inkrafttreten der großen Familienrechtsreform 1977 in der damals aus drei weiteren Anwälten bestehenden Sozietät Meyer-Köring in Bonn; Von seinen damals drei Sozien wurde er gebeten, sich des Familienrechts anzunehmen, und zwar mit der Begründung, sie müssten sich sonst – anders als er – aus dem alten in das neue Familienrecht umschulen lassen. Dieser Bitte entsprach Rainer Bosch, so dass ab 1977 Familienrecht neben Erbrecht und privatem Baurecht zu seinem primären Arbeitsgebiet wurde.
Seine Tätigkeit im Familienrecht war nicht auf den Raum Bonn begrenzt, sondern erfasste weite Teile des Bundesgebiets, in besonderem Maße nach Aufhebung des Lokalisierungsgebots. Auch diese überregionale Tätigkeit führte dazu, dass er in den Magazinen „Wirtschaftswoche“, „Focus“ und „Focus Spezial“ (seit 1993 regelmäßig, zuletzt 2018) als „Top-Anwalt im Familienrecht“ bezeichnet wurde.
Autor zahlreicher FamRZ-Beiträge
Im Jahr 1997 wurde Rainer Bosch durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet, sich als „Fachanwalt für Familienrecht“ zu bezeichnen. Im gleichen Jahr wurde er von der Rechtsanwaltskammer zu einem der drei aus dem OLG-Bezirk Köln stammenden Mitglieder des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für die Vergabe der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ bestimmt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Ende 2010 aus.
Bis zur 6. Auflage im Jahr 2016 verfasste Bosch den umfangreichen unterhaltsrechtlichen Teil in dem Handbuch „AnwaltFormulare Familienrecht“ und bis zur 8. Auflage im Jahr 2014 den entsprechenden Teil in dem viele weitere Rechtsgebiete umfassenden Werk „AnwaltFormulare“. Im Übrigen war er als Autor verschiedener Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen in der FamRZ sowie im Forum Familienrecht tätig. Seit 1990 ist Bosch Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e.V., deren Vorstand er von 1995 bis 2023 angehörte. Mitherausgeber der FamRZ ist er seit dem Jahr 2003.
Neben der originären Anwaltstätigkeit und neben der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Rechtsanwaltskammer engagierte sich Bosch auch im Bereich der Altersversorgung der Rechtsanwälte. Von der Gründung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen im Jahr 1985 bis Ende 2014 war er dort im Vorstand ehrenamtlich tätig und dabei zuletzt mitverantwortlich für ein Anlagevermögen von mehr als 5 Milliarden Euro zur Sicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für etwa 35.000 Anwälte.