FamRZ-Buch 8: Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts
  • Reinhardt Wever, Vizepräsident des OLG a.D.
8., neu bearb. Auflage
84.00
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Rezension

Nach 5 Jahren ist es wieder höchste Zeit für einen neuen „Wever“. Rundum aktualisiert, u.a. zu:

  • Familienheim (Nutzungsvergütung/Lastentragung – Teilungsversteigerung – Herausgabeverlangen des Alleineigentümers)
  • Gesamtschulden (Mietschulden nach Trennung – Befreiung von Gesamtschuld)
  • Konten und Wertpapiere
  • Steuerfragen (Wechsel Veranlagungsart – Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht bei Zusammenveranlagung/Realsplitting)
  • Ehebezogene Zuwendungen (Bemessung des Rückgewähranspruchs)
  • Vermögensauseinandersetzung mit Schwiegereltern (Investitionen Schwiegerkind/Leistungen Schwiegereltern)
  • Auswirkungen der EuGüVO auf Fälle mit Auslandsbezug und Nebengüterrecht (u.a. ehebezogene Zuwendung, Ehegatteninnengesellschaft, Kooperationsvertrag, Brautgabe).

„… bietet somit alles, was sich der Praktiker wünscht: eine exzellente Struktur, Praxisbezug, Rechtsprechungsübersichten, zahlreiche Hilfestellungen zur Zeitersparnis, neueste Rechtsprechung usw. Es muss somit wahrhaft als "juristische Bibel" bezeichnet werden!“ (RAin/FAin FamR Annette Wolf, FamRZ 2018, 1229 f., zur Voraufl.)

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Muss man als Berater einen Fall zum Nebengüterrecht lösen, greift man am besten sofort auf den Band von Wever zurück. In der Regel gibt er bereits eine allumfassende Darstellung von Rechtsprechung und Literatur. Dieses Buch vorzustellen, bedeutet eigentlich, „Eulen nach Athen zu tragen“. Schon in der Besprechung zur 1. Auflage (Bergerfurth, FamRZ 1999, 80) bezeichnete dieser den Band 8 der FamRZ-Buch-Reihe als „Volltreffer“ – vollkommen zurecht.

RA Dr. Walter Kogel, FAFamR, FamRB 2023, 483

 

Das Buch von Wever gehört zum absoluten, unverzichtbaren Kernbestand der Literatur zum ehelichen Vermögensrecht. Und zwar aus gutem Grund: Einmal ist der Band übersichtlich gegliedert. Die Behandlung der Sachfragen unter klaren, mit einfachen Oberbegriffen wie „Auseinandersetzung bei Miteigentum ", ,,Ansprüche aus Ehegattenmitarbeit" oder „Vermögensauseinandersetzung mit Schwiegereltern" gekennzeichneten Kapiteln - insgesamt sind es 16 - erleichtert „Einstieg" und Zugang zu den Problemen. Zusammen mit dem kurzen Stichwortverzeichnis wird die Nutzerin bzw. der Nutzer rasch an die gesuchte Stelle geführt. Zum anderen ist die anspruchsvolle Materie vom Verfasser hervorragend und mit viel Präzision umsichtig aufbereitet: Die gut lesbare Darstellung wird anhand von Rechtsprechung, aber auch durch Hinweise auf weitere, weniger verbreitete Literatur, die reichhaltige Aufsatzliteratur sowie andere Standardwerke untermauert. Sehr schön sind die zahlreichen, in den Text integrierten Musterrechnungen, Skizzen und Übersichten, die zusammen mit den illustrativen Beispielsfällen viel zum besseren Verständnis des Stoffes beitragen. Besonders positiv zu vermerken sind die gehaltvollen „Checklisten ", die sich am Ende der meisten Kapitel finden und in denen noch einmal die wichtigsten Punkte, verbunden mit Querverweisen auf die Erläuterungen im Text, zusammengefasst sind: Gerade für den Berater erweist sich diese Darstellungsform als außerordentlich hilfreich.

Richter am KG Dr. Martin Menne, MittBayNot 2023, 579 f.

 

Dem Verfasser gelingt es seit Jahrzehnten in großartiger Weise, nicht nur die Änderungen der Rechtslage (zuletzt Europäische Güterrechtsverordnung) und die höchstrichterliche Rechtsprechung einzuarbeiten, sondern auch die obergerichtliche Rechtsprechung und (kritische) Literatur ausnahmslos zu berücksichtigen und zu bewerten.

Richter am OLG Dr. Sven Billhardt, FamRZ 2023, 1851

 

Auch in der vorliegenden aktualisierten Neuauflage stellt der „Wever“ ein unentbehrliches Hilfsmittel dar, um die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Ehegatten rechtlich zu begleiten. Er ist auch unabhängig von der konkreten Fallbearbeitung lesenswert. Für Rechtsprobleme aus dem Bereich des Nebengüterrechts ist das Werk nur als unverzichtbar zu bezeichnen, es gehört auf den Schreibtisch eines jeden Familienrechtlers.

Richter am OLG Dr. Martin Maaß, NZFam 2023, 639

 

Es bleibt - nach wie vor - keine Frage unbeantwortet. Hier merkt man bei der Bearbeitung auch den Unterschied zwischen der anwaltlichen Bearbeitung und der richterlichen Bearbeitung: Diese geht - berufsmäßig - einfach mehr in die Tiefe. Als Beispiel mag die Problematik von Zuwendungen von und mit Schwiegereltern in jeglicher Konstellation dienen. Hier bleibt keine Alternative unbearbeitet und unbeantwortet. Die Rechtsprechung wird ausführlich dargelegt und kommentiert. Es ist das Verdienst des Autors, dass er zu den jeweiligen Problempunkten nicht nur eine eigene Stellungnahme abgibt, sondern auch Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese Lösungsvorschläge haben zumeist den Vorzug, dass sie nicht nur eine Stütze im Gesetz finden, sondern auch praxisgerecht anzuwenden sind.

FA für Familienrecht Jörg Kleinwegener, FuR 2023, 328

 

Ein besonderes Highlight ist Wevers Vorschlag zur Umsetzung des Abschlags für (teilweise) Zweckerreichung durch Zeitablauf bei der ehebezogenen Zuwendung („Abschreibung“), Rn. 959, 1006 ff. Er setzt die Eheverweildauer des Zuwendungsgegenstands zur hypothetischen Eherestdauer (ohne Trennung) ins Verhältnis: eine einfache Dreisatzformel (Rn. 1010) mit den Faktoren Zuwendungszeitpunkt, Zeitpunkt des Ehescheiterns und fiktives Ehezeitende durch Ableben des Erstversterbenden, zu ermitteln anhand der Sterbetafel. Insbesondere mit einem Berechnungsprogramm einfach umzusetzen handelt es sich um eine genial anmutende Standardisierung, welche davor bewahren kann, einen Anspruch anzunehmen, wo gar keiner (mehr) ist. Es ist mit Spannung abzuwarten, was der BGH davon hält, nachdem er andere Vorschläge bereits verworfen hat.

Wevers Blick richtet sich auch in die Zukunft. Im letzten, dem 15. Kapitel schält er aus dem Konglomerat Nebengüterrecht die dogmatischen Bedenken heraus und appelliert unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit an die Justizverwaltungen, welche den durch das große Familiengericht erheblich gestiegenen Anforderungen nur durch eine personelle Aufstockung gerecht werden können. Wie wahr!

Zusammenfassung: ohne „den Wever“ geht gar nicht. Die 7. Auflage ist eine notwendige Bereicherung jeder familienrechtlichen Handbibliothek, auch indem sie eine evtl. bereits vorhandene 6. Auflage ersetzt: Nebengüterrecht betrifft jeden Familienrechtler, ob er es bemerkt oder nicht.

RA/FA für Familienrecht Dr. Thomas Herr in FuR 219, 211 f.

 

Das Werk von Wever ist eine der heimlichen Perlen der familienrechtlichen Literatur. Das Rechtsgebiet des Familienrechts führt während der juristischen Ausbildung ein Schattendasein und der Schritt in die Praxis hin zu einem erfolgreichen Prozessbevollmächtigten bzw. kundigen Richter ist mühsam. Naturgemäß greift man zunächst zu klassischen Lehrbüchern und Kommentaren, Handbüchern oder Kompendien, die sich mit dem Familienrecht als Ganzem befassen. Aber mit der Zeit bemerkt man, dass es Spezialwerke gibt, um die man gar nicht herumkommt, insbesondere weil die Könner der Branche ständig daraus zitieren. Zu eben diesen Werken gehört das Buch von Wever, das im Jahr 2018 bereits in der siebten Auflage in der FamRZ-Buchreihe erschienen ist und damit trotz des unglaublich sperrigen Titels eindrucksvoll bewiesen hat, dass es seinen Platz auf dem Buchmarkt gefunden und verteidigt hat. [...] Insgesamt erachte ich das Buch von Wever für unverzichtbar für ein familienrechtliches Dezernat, sei es in der Kanzlei oder bei Gericht. Auf teilweise engem Raum werden Rechtsverhältnisse präzise filetiert und Lösungen je nach Fallgestaltung präsentiert. Die Lektüre ist stellenweise ein Genuss.

RAG Dr. Benjamin Krenberger in „Die Rezensenten“

 

Mit der Frage umzugehen, ob sich die Anschaffung der 7. Auflage lohnt, wenn schon die Vorauflage vorhanden ist, erscheint vor dem Hintergrund einer Rechtsentwicklung im Verlauf von vier Jahren zumindest leichtfertig. Denn zu bedenken gilt die alte Weisheit, dass zuletzt „niemand an dem aktuellen Wever vorbeikommt“ (vgl. zuletzt etwa BGH, FamRZ 2017, 693 Rn 26, 32, 36 und 41). Der Recht suchende Anwalt hat im Zweifel den „sicheren Weg“ zu gehen. Die Anschaffung des Buches steht deshalb kostenmäßig in keinem Verhältnis zu einem denkbaren Waterloo beim Endergebnis der Beratung vor Gericht. Auch der verständige Familienrichter dürfte bestrebt sein, auf die aktuellste Vorarbeit des „Klassikers“ in der Alltagsarbeit aufbauen zu können.

Vors. Richter am OLG Celle a.D. Dietrich Schmitz in FF 2018, 466 ff.

 

Das Werk von Wever stellt eine wahre Fundgrube dar. Es überzeugt nicht nur durch seine umfassende Darstellung des Sach- und Streitstands zu den unterschiedlichen vermögensrechtlichen Ausgleichsansprüchen, sondern auch durch die praxisorientierte Art seiner Darstellung.

FA für Familienrecht Gerd Uecker in NZFam 2018, 930

 

Das Werk von Wever bietet [...] alles, was sich der Praktiker wünscht: eine exzellente Struktur, Praxisbezug, Rechtsprechungsübersichten, zahlreiche Hilfestellungen zur Zeitersparnis, neueste Rechtsprechung usw. Es muss somit wahrhaft als „juristische Bibel“ bezeichnet werden! In diesem Sinne: alles Gute zum 20. Geburtstag, auf viele weitere Jahre mit dieser hervorragenden juristischen Literatur!

RA/FAin für Familienrecht Annette Wolf in

 

Zusammen mit ein, zwei weiteren Titeln gehört der Band von Wever unangefochten zum absoluten, unverzichtbaren Kernbestand der Literatur zum ehelichen Vermögensrecht - und das aus gutem Grund: Die durchaus anspruchsvolle Materie wird von ihm hervorragend aufbereitet.

Richter am KG Dr. Martin Menne in MittBayNot 2018, 433 f.

 

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