FamRZ-Buch 48: Insolvenzrecht für die erbrechtliche Praxis

Insolvenzrecht für die erbrechtliche Praxis
  • Christian Weiß, Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Alexander Kampf, Rechtsanwalt
59.00
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Das Buch gibt durch seine leicht verständliche, aber detaillierte Darstellung der Grundlagen des Insolvenzverfahrens wie auch des Nachlassinsolvenzverfahrens einen hervorragenden Einstieg in die Thematik. Auch die Schnittstellen des Insolvenzrechts mit dem Erbrecht werden hervorgehoben, verbunden mit sachdienlichen Gestaltungsmöglichkeiten, zahlreichen Praxistipps und Hinweisen zur Vertiefung der Materie für den Berater.

[...] Muster und Formulare geben ausgezeichnete, praktische Hilfestellungen für die Beratung. Die Ausführlichkeit gerade in der Darstellung der Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Erbrecht machen das Buch für jeden Erbrechtspraktiker besonders wertvoll.

Ostertun Kanzlei für Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Newsletter Mai 2025

 

… Fazit: Das vorliegende Werk von Christian Weiß und Alexander Kampf, zwei erfahrenen, auch erbrechtlich legitimierten Insolvenzanwälten, schließt in Bezug auf die erbrechtliche Relevanz des Insolvenzverfahrens eine Informationslücke in der juristischen Literatur. Man kann den Autoren und dem Verlag zu diesem Werk nur gratulieren. Es ist ein Gewinn auch für die erbrechtliche Praxis.

Notar a.D. Prof. Dr. Wolfgang Reimann, ZEV 3/2025, XII

 

Insgesamt ermöglicht das Buch eine schnelle Einarbeitung und einen Überblick über die in der juristischen Ausbildung vernachlässigte Materie. Gerade die Beschränkung auf das Wesentliche trägt dazu bei, dass man das Werk immer wieder gerne zur Hand nimmt.

Die Vielzahl der Beispielsfälle und Praxistipps sorgt dafür, dass die Lektüre trotz der „vermeintlich trockenen Materie“ niemals langweilig wird. Das Werk hilft gerade Anwälten, Richtern und Rechtspflegern sich schnell mit den Grundzügen des Insolvenzrechts und seinen Auswirkungen auf die erbrechtliche Praxis vertraut zu machen. Als Adressarten kommen aber auch Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Steuerberater und nicht zuletzt auch „interessierte“ Erben und Gläubiger in Betracht.

Prof. Dr. Ludwig Kroiß, RPfleger 2025, 139

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