- Inhalt
Alles neu ab 1.1.2023. Das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt „kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:
- Mündel im Zentrum des Vormundschaftsrechts
- Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder
- Bessere Beteiligung von Pflegeeltern durch „Pflegeperson als Pfleger“
- Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern/Pflegern
- Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).
Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Vormünder, Verfahrenspfleger und -beistände, Jugendämter sowie weitere professionelle Akteure. Alles auf aktuellem Stand, so ist das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S.959) schon berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit Formulierungsmustern und den relevanten neuen Vorschriften rundet das Werk ab. Der Autor bietet aufgrund seiner langjährigen richterlichen und literarischen Erfahrung mit dieser Materie eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.
- Inhaltsverzeichnis
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- Rezension
In allen Abschnitten spricht Socha die Sprache des Praktikers: Er formuliert klar, präzise und anschaulich. Dabei scheut er sich nicht, Ungereimtheiten der Reform sehr deutlich anzusprechen.
Stellv. Direktor des AmtsG a. D. Wolfgang Keuter, FamRZ 2023, 423
Sochas Darstellung des reformierten Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts setzt Leserinnen und Leser in die Lage, sich diese wichtige Materie zügig zu erschließen und mit der neuen Struktur der Regelungen und den inhaltlichen Änderungen vertraut zu werden. Die eingängige, sprachgewandte Darstellungsweise macht diese Einarbeitung leicht und nachhaltig.
RiOLG Ulrich Rake in FamRB 2022, 468
Besonders wertvoll für die gerichtliche Praxis sind die Ausführungen zu den mit der Reform eingeführten Rechtsinstituten des Pflegers neben dem Vormund (§ 1776 BGB n.F.), der Pflegeperson als Pfleger neben dem Vormund (§ 1777 BGB n.F.) sowie des vorläufigen Vormunds (1781 BGB n.F.). Der Autor formuliert treffende Übersichten über die Rechtsinstitute und stellt gut verständliche, praxisgerechte Prüfungsabläufe für den Gerichtsalltag vor.
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Das Werk eignet sich aufgrund seiner durchdachten Gliederung und zusammenfassender Grafiken sowohl für erfahrene Praktiker als auch als studienbegleitendes Nachschlagewerk für Referendare und Rechtspflegeranwärter. Die mitunter
kritischen Würdigungen des Autors sensibilisieren den Praktiker für Schwachstellen und Ungenauigkeiten der Reform.Dipl.-Rechtspfleger Marcel Schmiegelt in RpflStud. 2022, 217
Insgesamt bietet das Werk einen praxisnahen Überblick über die Neuregelungen zum Vormundschaftsrecht und kann als Hilfsmittel für alle, die mit Vormundschaftsrecht befasst sind, empfohlen werden.
Dr. Karolina Kukielka, LL.M., in NZFam 2023, 61 f.