- Inhalt
Ein Gewinn für alle. Die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten bietet für Übergeber wie Erwerber zahlreiche Vorteile: Erhalt des Vermögens in der Familie bei gleichzeitiger Vermeidung von Streitigkeiten (z.B. Erb-/Pflichtteilsverzicht) – Erbschaftsteuerfreibeträge planbar ausnutzen – Zugriff von Sozialhilfebehörden vermeiden (Stichwort: „Altersarmut“) – Schenken „mit warmer Hand" als positiver psychologischer Aspekt.
In der Nachfolgeberatung ist die „vorweggenommene Erbfolge“ daher nicht mehr wegzudenken. Im FamRZ-Buch werden alle rechtlichen Fragen rund um die lebzeitige Vermögensübertragung praxisnah aufgearbeitet (über 100 Formulierungsmuster!) samt Schnittstellen zum Sozial- und Schenkungsteuerrecht.
Die aktuellen Änderungen (u.a. Reform des Betreuungs-/Vormundschaftsrechts, Jahressteuergesetz 2022) sind eingearbeitet, der steuerrechtliche Teil ganz neu verfasst.
Für (Fach-)Anwälte, Notare und Gerichte.
- Inhaltsverzeichnis
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- Rezension
Besonders praxistauglich wird das Werk durch seine zahlreichen Formulierungsbeispiele, welche teils umfangreiche Gesamtmuster für die Vertragsgestaltung bereithalten. Auch die enthaltenen Praxistipps und Übersichten machen das Werk gerade für Praktiker hilfreich und handhabbar.
Notarassessor Fabian Schwarz, DNotI-Report 15/2024, 119 f.
Für dieses Buch, was sehr verständlich geschrieben ist und mehr als nur einen Einstieg in diese komplexe Materie bietet, gilt eine uneingeschränkte Kaufempfehlung.
FA ErbR u. FamR u. Notar Andreas Kirchberg, ErbR 2023, 904
Das Buch liefert eine sehr umfassende praktische Hilfe, die auch im Detail zu überzeugen weiß und kann damit jedem Berater empfohlen werden.
"Ideen zum Erbrecht - Gestaltungsideen zur weiteren Vertiefung für Vermögensnachfolgeberater" von Ostertun, Kanzlei für Erbrecht
In einem Büchermarkt, der im Bereich der Vermögensnachfolge Nachschlagewerke mit ca. 2.000 Seiten hervorgebracht hat, kann das vorliegende Buch nur als Einstiegsmittel verwendet und eingesetzt werden. So versteht sich das Werk auch selbst und setzt sich das Ziel, einen Überblick über die Materie zu bieten und Lösungsmöglichkeiten für Praktiker bereitzuhalten. Dies wird uneingeschränkt erreicht und kann für diese Zwecke daher auch uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden.
Notar Dr. Peter Becker, FamRZ 2023, 1940
Alles in allem handelt es sich um ein sehr gelungenes Werk, das im Lichte der Tatsache, dass die vorweggenommene Erbfolge im Beratungsalltag eine immer größere Rolle spielt, uneingeschränkt jedem Kollegen zu empfehlen ist, der praxisnahe und vor allen Dingen belastbare Informationen zu dem Thema sucht.
Rechtsanwalt & Steuerberater Bernhard Schmid in ZErb 10/2017
Die vorweggenommene Erbfolge tritt immer stärker in den Fokus der Generationenfolge und nimmt daher auch in der notariellen Praxis einen wichtigen Platz ein. Das Buch der Notarkollegin und des Notarkollegen kommt daher gerade recht; es ist nicht nur den erbrechtlich interessierten Notarinnen und Notaren zur Anschaffung zu empfehlen.
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler in KammerReport Hamm 3/2017, 49 f.
Insgesamt wurde das Buch damit völlig zu Recht in die prominente FamRZ-Buchreihe aufgenommen. Es bietet einen substantiellen Zugang zu dem Feld der vorweggenommenen Erbfolge. Die Autoren belassen es keineswegs bei altbekannten Konstellationen. Berücksichtigung finden vor allem auch sozial-, gesellschafts-, steuer-, grundbuch- und landwirtschaftsrechtliche Aspekte die bei der Gestaltung und Beurteilung im Einzelfall von Belang sein können. Adressaten des Werks sind (Fach-)Anwälte, Notare und Richter. Tatsächlich bietet das Buch auch für jeden etwas: Sowohl erfahrene Kolleginnen und Kollegen als auch Neueinsteiger werden mit der Neuerscheinung von Kappler und Kappler gut arbeiten können. Kurzum: Das Werk ist eine erfreuliche Bereicherung für die Erbrechtsbibilothek!
RA/FA ErbR u. FamR Wolfgang Krüger, LL.M., in ErbR 2017, 528
Wer eine kompakte, aktuelle und übersichtliche Darstellung der eher unübersichtlichen und konturlosen vorweggenommenen Erbfolge sucht, wird mit der Anschaffung des Werkes gleichwohl gut beraten sein.
Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 14/2017, 111 f.