FamRZ-Buch 42: Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis

Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis
  • Heinrich Schürmann, Vors. Richter am OLG
2., völlig neu bearb. Auflage
69.00
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Von großer praktischer Bedeutung sind die sozialrechtlichen Regressregelungen, die sehr anschaulich und gut verständlich dargestellt sind. Hervorzuheben sind die umfangreichen Hinweise auf einschlägige Literatur sowie weiterführende Informationen, die durch umfassende Nachweise zu den maßgeblichen Gerichtsentscheidungen ergänzt werden. Die komplizie~te Materie wird weiter durch zahlreiche tabellarische Ubersichten und Aufzählungen veranschaulicht. Damit bietet dieser Band für alle praktisch relevanten Fragestellungen mit sozialrechtlichem Bezug eine hervorragende, gut verständliche und klar strukturierte Grundlage.

Dr. Alexander Schwonberg, ZfF 2023, 76

 

... Wer als Familienrechtler mit dem Sozialrecht zu tun hat, wird an „dem Schürmann" nicht vorbeikommen. Ein exquisiter Ratgeber und Helfer für all diejenigen, die mit dem Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommen und das auf neuestem Stand von 12/2021.

RA/FA FamR Jörg Kleinwegener, FuR 2022, 261

Der Abschnitt zum Kindergeld räumt pointiert mit einer ganzen Reihe populärer Irrtümer über seine unterschiedlichen Funktionen auf, die durch die intransparente Regelungsstruktur unkenntlich werden, und ist deshalb auch über die tägliche Rechtsanwendung hinaus von Interesse. [...]
Sowohl eine fachkundige Beratung als auch die streitige Entscheidung familiärer Lebenssachverhalte erfordern eine Abschätzung der vielfältigen Schnittstellenprobleme; unabhängig davon, ob man sich ihnen von der familienrechtlichen oder von der sozialrechtlichen Seite nähert. Hierfür bietet das „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis" einen verlässlichen und hochaktuellen Überblick und ist deswegen uneingeschränkt zu empfehlen.

Richter am BSG Dr. Björn Harich, NZS 2022, 578

 

... All dies und mehr schreibt Schürmann nicht nur äußerst kenntnisreich, sondern auch und vor allem in wunderbar klarer Sprache, die den Zugang zu dieser ungewohnten und sperrig anmutenden Materie erleichtert und das Lesen zu einer wahren Freude macht. Zusammenfassend kann nur Christls Rezension der Erstauflage in FamRZ 2016, 2070, beigepflichtet und deren Fazit zugestimmt werden: Schneller und effektiver ist es nicht möglich, sich als Familienrechtler über das Sozialrecht zu unterrichten.

Direktor des AmtsG Andreas Frank, FamRZ 2022, 1092

 

... Das Werk ist ein Muss für alle im Bereich des Familienrechts tätigen Personen, wie Richter und Rechtsanwälte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, wie Beistände, Vormünder und Pfleger und natürlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Leistungsträger, wie Unterhaltsvorschusskassen, Jobcenter und Sozialämter. Aber auch sonstige Personen, die beratend tätig sind, zB im Bereich Mediation oder Schuldnerberatung, profitieren von dem Buch. Nicht zuletzt der niedrige Preis und das optimale Preis- Leistungsverhältnisse sprechen für das Werk, das ob in Print oder in digitaler Form auf keinem Schreibtisch fehlen sollte.

Vors. Richterin am OLG a.D. Gretel Diehl, NZFam 2022, 536

 

... Empfehlenswert für Praktiker*innen im Familienrecht, die einen Zugang zum Sozialrecht suchen: eine sehr gute Übersicht!"

Birgit Scheibe, Sozialrecht aktuell 2022, 101

 

... Im Sinne guter Rahmenbedingungen sollte daher das Werk bei den vorzuhaltenden Fachbüchern nicht fehlen, sondern stets in „Griffnähe" sein.

Rolf Sievertsen, JAmt 2022, 234f.

 

Das Buch ist klar gegliedert: Die Nutzer/innen des Werks werden vom Verfasser quasi „an die Hand genommen“, sicher durch den Dschungel des öffentlichen Leistungsrechts geleitet und vor Fallgruben gewarnt. Das ist ein klarer Trumpf des Bands, der ihn deshalb gerade auch für „Einsteiger/innen“ so empfehlenswert macht. [...] Das bestechende an der Darstellung von Schürmann ist, dass er es geschafft hat, sich von dem häufig abschreckenden „Klein-Klein“ vieler Fachdarstellungen fernzuhalten und stattdessen mit kräftigem (Feder-)Strich die großen Linien und die allgemeinen Grundzüge der behandelten Rechtsgebiete herausstreicht.

RiKG Dr. Martin Menne in JAmt 12/2017, S. 617 f.

 

Schürmann hat mit der Darstellung des Sozialrechts für die familienrechtliche Praxis ein ungeheuer verdienstvolles Buch vorgelegt, dessen Anschaffung vor allem Anwälten zur Vermeidung von Haftungsrisiken dringend zu empfehlen ist. Auch diejenigen, die es nicht in einem Zug durcharbeiten wollen, werden es als Nachschlagewerk schätzen lernen.

Vors. Richter am BSG a.D. Prof. Dr. Peter Udsching in NZFam 23/2016, S. VI

 

Schneller und effektiver ist es nicht möglich, sich als Familienrechtler über das einschlägige Sozialrecht zu unterrichten. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind umfassend bis zur Fertigstellung des Buches eingearbeitet. Das detaillierte zehnseitige Stichwortverzeichnis führt zu den 1346 (!) Randziffern des sehr gut gegliederten Werkes. Die trotz der Komplexität hervorragend lesbare Darstellung führt nicht nur in die sozialrechtliche Materie ein, sondern vermittelt auch für Problemfälle im Zusammenhang mit dem Familienrecht in der Praxis unentbehrliche Kenntnisse. Die Bearbeitung ist didaktisch so ausgezeichnet, dass sie auch in Fachausbildung und Studium gewinnbringend genutzt werden kann. Das kostengünstige Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen für Anwaltskanzleien und Gerichte, auch für Notariate sowie sonstige mit Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommende Fachstellen (z. B. Jugendämter, Vormünder, Pfleger, Mediatoren und Schlichtungsstellen, auch Sozialleistungsträger).

Richter am AmtsG a. D. und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl in

 

Mit dem Buch von Schürmann liegt eine kompakte und griffige Abhandlung vor, die für beide Rechtsgebiete relevant ist. Das Zusammenspiel von Sozial- und Familienrecht in der Praxis umfassend und doch überschaubar sowie verständlich aufzubereiten, stellt eine Herausforderung dar, der das Werk vollumfänglich gerecht geworden ist, was nicht zuletzt den fundierten Kenntnissen des Verfassers in beiden Rechtsbereichen zu verdanken ist. […] Das Werk von Schürmann ist ohne jede Einschränkung zu empfehlen. Es ist nicht nur für im Familien- und/oder Sozialrecht tätige Rechtsanwälte und Familien- bzw. Sozialrichter ein Muss, sondern eignet sich hervorragend für Vormünder und Pfleger und nicht zuletzt für Mitarbeiter der Jugendämter aus dem Bereich Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskassen, aber auch für Mitarbeiter der Sozialämter, der Jobcenter und der Optionskommunen. Neben seinem Inhalt spricht auch der moderate Preis für die Anschaffung des Werkes, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte.

Vors. Richterin am OLG Gretel Diehl in FuR 2017, 75

 

Im Zeitalter elektronischer Medien ist dem Buch, besonders dem Fachbuch, oft ein elender Tod vorausgesagt worden. Im Printmedium wird der durch die Verlinkung entstehende Vorteil des elektronischen Mediums durch Index und Querverweise kompensiert. Beides bietet das Buch in Premiumqualität. Man vermisst die elektronische Buchversion daher nicht. Des Lesers Wunsch ist allerdings des Autors Fluch. Bei der elektronischen Version erwartet der Konsument eine immerwährende Aktualität. Diese zu liefern ist für einen Autor quälend. Deswegen hoffe ich als Leser, dass das Buch regelmäßig neu aufgelegt und dadurch aktualisiert wird, auch ganz ohne Elektronik. Zusammengefasst: 5 „Likes“ für das Buch, das jedem Familienrechtler Pflichtlektüre sein müsste.

RA/FA FamR Jörn Hauß im Blog von Otto Schmidt

 

Das Werk ist auf dem aktuellen Stand. Die wesentlichen Entscheidungen des BGH, aber auch des Bundessozialgerichts sind eingearbeitet. Durch viele Verweisungen auf weiterführende Literatur, aber auch auf Fundstellen im Internet, kann für jedes Problem eine Lösung gefunden werden. Die zahlreichen Tabellen, Berechnungen und Beispiele erleichtern dem weniger erfahrenen Leser den Einstieg in diese wichtige und immer mehr an Bedeutung gewinnende Materie. Auch für Spezialisten im Sozialrecht lässt das Buch kaum Wünsche offen. Es ist zu Recht in die Reihe der FamRZ-Bücher aufgenommen worden.

RiOLG Dr. Christian Seiler in FamRB 2016, 416

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