FamRZ-Buch 37: Sorge und Umgang in der Rechtspraxis

Sorge und Umgang in der Rechtspraxis
  • Prof. Dr. Tobias Fröschle
2., neu bearb. Auflage
49.00
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Rezension

Das FamRZ-Buch vom Spezialisten bietet einen komprimierten und verständlichen Zugang zu sämtlichen praxisrelevanten Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Die Neuauflage berücksichtigt neben neuer Literatur und Rechtsprechung auch zahlreiche Gesetzesänderungen, u.a. die Gesetze

  • zur Regelung der vertraulichen Geburt (neuer § 1674a BGB)
  • zur Bekämpfung von Kinderehen (Eheverbot für Minderjährige, Aufhebung des § 1633 BGB u.a.)
  • zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern (Änderung § 1631b BGB)
  • zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (Anpassung § 1629 BGB)
  • zur "Ehe für alle".

Den kinderschutzrechtlichen Maßnahmen (§§ 1666-1667 BGB) ist nunmehr ein eigenes Kapitel gewidmet!

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Kompakt bereitet der Band das Kindschaftsrecht auf und zeigt durchweg praktisch gangbare und wissenschaftlich tragfähige Lösungen auf. Jedem Familienrechtspraktiker wird das Buch ein kundiger und verlässlicher Begleiter im Alltag der Fallbearbeitung sein.

Richter am OLG Ulrich Rake in

 

Es gelingt [dem Autor] einerseits, detaillierte Grundlagen des materiellen Rechts zu vermitteln und andererseits die daraus resultierenden Rechtsfragen fundiert aufzuarbeiten. Dadurch entsteht nicht der Eindruck eines klassischen „Lehrbuches“, vielmehr ist das Werk gespickt mit sehr vielen praktischen Hilfestellungen: Fröschle benennt konkrete Kriterien für das Vorliegen diverser Ansprüche, er definiert „unbestimmte“ Rechtsbegriffe und scheut mitunter auch nicht, die wohl „herrschenden Meinung“ zu kritisieren und bietet gar Alternativen an. Er sensibilisiert den Leser für eine ganzheitliche und problembewusste Betrachtungsweise. Nicht zuletzt profitiert das Buch auch vom vortrefflichen Fachwissen des Autors. Kurzum: Das Buch ist ein unentbehrlicher Ratgeber!

Dipl.-Rpfl. Anne Mitschke in RpflStud 2018, 162

 

Wenn es um schwierige Prognosen zum Kindeswohl oder um die Maßgeblichkeit des Kindeswillens geht, beschränkt der Autor sich darauf, die rechtlichen Anforderungen prägnant darzustellen, und schreibt zur Anwendung auf den Fall an mehreren Stellen nur, dass dazu im Regelfall ein Sachverständigengutachten benötigt werde. Bildlich gesprochen: Das Buch weist dem Leser kurz und klar den Weg, täuscht ihn aber nicht darüber hinweg, dass er diesen dann selbst zu gehen hat. Das erscheint gerade im Kindschaftsrecht als sachgerecht, denn hier steht nun einmal die möglichst unbefangene Würdigung des Einzelfalles und der Nöte und Bedürfnisse des betroffenen Kindes im Mittelpunkt. Und diese Arbeit kann kein Buch ganz oder teilweise übernehmen.

RiAG Dr. Daniel Wache in NZFam 2018, 699

 

Bei all dem ist das Werk sehr eingängig geschrieben und überzeugt auch durch seinen pragmatischen Ansatz, die die Praxis bewegenden Probleme in den Blick zu nehmen, ohne dabei die Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Seinem Anspruch, der Praxis damit ein Werk an die Hand zu geben, das sowohl die rechtlichen Grundlagen beleuchtet als auch Rechtsprechung und Literatur in dem gebotenen Maße darstellt und kommentiert, wird auch diese Auflage in vollem Umfang gerecht. Es handelt sich um ein in jeder Hinsicht zu empfehlendes, höchst nützliches und gewinnbringendes Werk, das auch der Rechtspflegerpraxis uneingeschränkt zu empfehlen ist.

Dipl.-Rpfl. Dagmar Zorn in RPfleger 2018, 574 f.

 

Zwar beschreibt sich Fröschle im Vorwort bescheiden als Chronist, aber indem er viele und wertvolle Praxishinweise setzt, geht er über diese Rolle doch deutlich hinaus - zum Glück für den Leser. Denn die wertungsmäßige Positionierung ist das, was ein Buch für den Rechtsanwender wertvoll macht. Mir gefällt das Buch außerordentlich gut und ich kann es für die tägliche Praxis in Familiensachen nur empfehlen.

Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger in „Die Rezensenten“

 

Das Werk kann allen Praktikerinnen und Praktikern des Familienrechts uneingeschränkt und mit Nachdruck empfohlen werden.

Prof. Dr. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz in fachbuchjournal 5/18, 56 f.

 

Richtern, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen, Rechtspsychologen, Familienrechtspsychologen und vor allem Sachverständigen in der Familiengerichtsbarkeit, die mit Fragen des Kindschafts- und Familienrechts befasst sind, bietet dieses praxis-, aber auch fundiert theoriegeleitete Buch eine aktuelle, nützliche und leicht verständliche Darstellung zentraler Problembereiche im Kindschafts- und Familienrecht an.

Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff in RPsych 2018, 429 f.

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