- Inhalt
Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?" haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
- Inhaltsverzeichnis
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- Rezension
Die detaillierte Gliederung, die Hervorhebung bestimmter Schlüsselbegriffe, das umfassende Stichwortverzeichnis, viele praxisbezogene Beispiele und die Wiedergabe rechtlicher Vorschriften von Gesetzen jenseits des BGB machen die komplexe Materie für die Leserinnen und Leser gut verständlich. Das Handbuch von Walter Zimmermann ist auch in der 3. Auflage ein unverzichtbares Begleitbuch in der Praxis [...] und sollte auf keinem Schreibtisch fehlen.
Dipl. Rechtspflegerin Ulrike Thielke, FamRZ 2023, 1780
In gewohnt herausragender Art bearbeitet Zimmermann u.a. die Aspekte Testamentserrichtung und Widerruf, die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie die verschiedenen Konstellationen, in der der Betreute mit einem Nachlass in Kontakt kommt, sei es als Alleinerbe, Miterbe oder sonstiger Begünstigter des Testaments.
ZErb 2023, 480
Ob die Zahl der Kapitel bewusst gewählt oder sich zufällig so ergeben hat, jedenfalls handelt es sich um einen Überblick von Abis Z. lnhaltlich ist es Zimmermann gelungen, die Materie durch Beispiele praxisnah und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur verständlich darzustellen. Ein aktuelles, informatives Werk für alle, die mit Fällen und Problemen der Betreuung zu tun haben [...].
VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 3/2023
Die Auswirkungen des Betreuungsrechts auf das Erbrecht werden in diesem sehr empfehlenswerten Werk gut verständlich und praxisnah dargestellt.
Jan Schoppmeier, ZfF 2023, 100
Reformbedingt hatte der pensionierte Richter und Vielqualitätsschreiber sein bekanntes Buch grundsätzlich zu überarbeiten. Weiterhin behandelt er sämtliche Schnittstellen des Erbrechts zum Betreuungsrecht, leicht verständlich. Die durchdachte Gliederung sichert die schnelle Auffindbarkeit des gesuchten Problems. Kleinere Beispiele veranschaulichen die Theorie. Eines der ganz wichtigen Bücher für den Erbrechtler. Denn: Am Betreuungsrecht kommt kein Erbrechtler vorbei.
RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn in ErbR 2023, 250
Im Ganzen profitiert das Werk von der langjährigen Erfahrung von Zimmermann, die dieser bereitwillig mit seinen Lesern teilt. Die Neubearbeitung sollte seinen festen Platz in der Bibliothek des Erbrechts finden.
ZErb 3/2023, S. 120
Formal kommt [Betreuung und Erbrecht] von seiner Gliederung als Erbrechtsbuch daher. Inhaltlich blickt es auf jedes Thema durch die Brille des Betreuers.[...] Weit über ein Erb- und Betreuungsrechtslehrbuch hinausgehend nimmt Zimmermann alle mit dem jeweiligen Sachkomplex zusammenhängenden Aspekte mit in den Blick [...]. Besonders wertvoll für die Praxis sind dabei die Hinweise zum Umgang mit möglichen Unklarheiten und Fallstricken. Die vielen Anregungen zu Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen enthalten quasi Checklisten für Betreuer. In weiten Teilen liest sich das Buch dadurch wie ein Antwortbuch auf FAQ (Frequently asked questions) für Betreuer.
Prof. Dr. Annegret Lorenz auf www.socialnet.de
Insbesondere aufgrund der Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform und die gut platzierten Praxishinweise ist die Anschaffung des Werks für Betreuer, deren Aufgabenkreis die Vermögenssorge und damit u.a. verbunden die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten enthält (vgl. § 1823 BGB), zu empfehlen. Auch in den Sammlungen und Bibliotheken der Betreuungsvereine und behörden sowie der Betreuungsgerichte sollte ein Exemplar des Werks zur Aufbereitung von Einzelfallproblemen keinesfalls fehlen.
Dipl. Rechtspfleger Marcel Schmiegelt in RPflegStud 2023, 27
Die exemplarischen Ausführungen zeigen, dass dem Autor daran gelegen ist, die Materie umfassend, prägnant, verständlich und praxisnah fortzuschreiben. Mit klarer Sprache, logischem Aufbau, lebensnahen Beispielen, hilfreichen Praxistipps und nicht zuletzt dank genauer Erläuterung der Normen sowie zahlreicher Verweise auf die ergangene Rechtsprechung ist ihm dies vollends gelungen.
Dipl.-Rpfl. Elfriede Walter in RpflStud 2018, 27
Den Auftakt bildet das Kapitel „Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen“; es folgt die Testamentserrichtung und -widerruf durch den Betreuten. Höchst aktuell ist der Testamentswiderruf des Testierfähigen gegen einen Geschäftsunfähigen; zu Recht lehnt Zimmermann den Widerruf gegenüber einem Vorsorgebevollmächtigten unter Hinweis auf§ 131 BGB ab. Höchst überzeugend sind die Ausführungen zur Ausschlagung der Erbschaft durch einen Betreuer, da der Autor umfassend die umstrittene Rechtsmaterie darstellt und Hinweise für den sichersten Weg gibt. Eigene Abschnitte widmet er dem Betreuten als Allein-, Mit-, Vor-, Nacherben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten. Des Weiteren beleuchtet er u. a. die im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen des Betreuungsgerichts, wobei er auch auf Verjährungsfragen eingeht. Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!
RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn in ErbR 2017, 450