
- Inhalt
Standardprobleme wie
- die Zustimmung zur Zusammenveranlagung,
- Nachteilsausgleich,
- begrenztes Realsplitting
finden sich im „Engels" ebenso wie die vielfältigen weiteren Problemstellungen, z.B. zu
- Einkunftsarten,
- Gewinnermittlungen,
- Kindergeld,
- Eheimmobilien
- Schenkungsteuer.
Also alles, was der Familienrechtler in puncto Steuerrecht wissen muss. Umfassend aktualisiert mit neuer Rechtsprechung (z.B. zu § 23 EStG: Ausweitung der Haftung, Selbstnutzung) und Gesetzgebung (u.a. Investitionsabzugsbetrag, Baukindergeld). Auch die zahlreichen coronabedingten Änderungen sind eingearbeitet.
Für (Fach-)Anwälte, Richter und Notare.
- Inhaltsverzeichnis
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- Rezension
Der mittlerweile in dritter Auflage vorliegende, gut geschriebene und sehr kompakt gehaltene Band [...] bietet dem Familienrechtspraktiker einen soliden Zugang zu dem komplexen, bisweilen sehr drögen Steuerrecht. Bei dem Werk handelt es sich dabei weniger um eine Einführung in das Steuerrecht, sondern eher um eine Aufbereitung einzelner, in der Praxis besonders wichtiger familienrechtlicher Sachverhalte, die auf ihre steuerrechtliche Relevanz hin abgeprüft werden. Für die Nutzerinnen und Nutzer des Bandes bietet diese Art der Darstellung handfeste Vorteile. Denn ausgehend von einer familienrechtlichen „Problemlage" werden sie Schritt für Schritt zu den steuerrechtlich relevanten Fragestellungen geführt, die dann nach und nach abgearbeitet, erläutert und, wo erforderlich, durch Hinweise auf weiterführende Literatur vertieft werden.
Richter am KG Dr. Martin Menne in DNotZ 2018, 558 f.
[FamRZ-Buch 27] liest sich, was im Hinblick auf die behandelte Materie eher überraschend sein mag, nahezu spannend. Dies liegt in der vorzüglichen Art der Darstellung.
Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz in FamRZ 2018, 494
Das Werk ist von einem Grenzgänger zwischen Steuer- und Familienrecht verfasst, sodass der Autor die Expertise des Steuerrechtlers hat, sich aber gleichzeitig der Gedankenwelt und Sprache des Familienrechtlers bedient. Dies fördert die Verständlichkeit für den Ziviljuristen. Das Werk ist umfassend und erschöpfend. Keine Frage, die typischerweise in der Beratungssituation von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen vorkommt, die nicht in dem Werk behandelt würde.
Notar Dr. Eckhard Wälzholz in MittBayNot 2018, 225 f.
[Der Fließtext] ist gut unterteilt, wird optisch vorteilhaft durch echte Fußnoten und fett gedruckte Leitwörter unterstützt und mittels gelegentlicher Beispiele und Berechnungen, aber auch durch einzelne Übersichten ergänzt. Auf diese Weise kann sich der Leser ohne Umschweife der Materie widmen und sich rasch den nötigen Erkenntnisgewinn verschaffen.
Die Lektüre der einzelnen Kapitel ist auch im Detail ein Gewinn, weil es Engels versteht, seine Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten zum Nutzen des Lesers einfließen zu lassen, indem er nötige Verknüpfungen herstellt. Diese sind anhand der vielen internen Verweise zu erkennen und gut nachzuvollziehen. Auch wenn Streitfragen bestehen, bereitet Engels diese übersichtlich auf und gibt anschließend nicht etwa nur seine eigene Meinung kund, sondern kleidet seinen Rat noch in ein verfahrenstaktisches Gewand [...]. Letzten Endes kann man das Buch gar nicht genug loben: in hohem Maße nützlich, gut und flüssig zu lesen, eine Bereicherung für jeden familienrechtlichen Praktiker.Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger in „Die Rezensenten“