- Inhalt
Familienrecht in der Praxis ohne grundlegende Kenntnisse des Unterhaltsrechts? Geht nicht! Hier hilft der ausgewiesene Kenner Helmut Borth, seit vielen Jahren verantwortlich für den Unterhalt in der FamRZ, der das zentrale Rechtsgebiet in allen Facetten, systematisch und klar gegliedert mit vielen Berechnungsbeispielen erläutert. Eingehend und mit Schwerpunkt auf die aktuelle Entwicklung geht es u.a. um
- Neue Rechtsprechung zum Naturalunterhalt
- Kindesunterhalt: Ausdehnung Einkommensstufen – Anhebung Selbstbehaltssätze – Berechnung bei Geschwistertrennung
- Wechselmodell: Asymmetrisches Wechselmodell mit Berechnungsstrukturen / Abgrenzung zum Residenzmodell – Reformbestrebungen
- Neue Entwicklungen beim Elternunterhalt.
Immer im Kontext zu den praktischen Auswirkungen (auch Steuer-/Sozialversicherungsrecht) samt Umsetzung im Unterhaltsverfahren und Abänderungsmöglichkeiten (§§ 238, 239 FamFG).
Insbesondere für Anwaltschaft, Notariat, Gerichte, Jugend- und Sozialämter.
- Inhaltsverzeichnis
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- Rezension
Der sehr empfehlenswerte Band von Helmut Borth bietet dem Unterhaltspraktiker eine eng an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientierte, sehr strukturierte, klare und hochpräzise, stellenweise sehr dichte Einführung in das Unterhaltsrecht, die insbesondere dadurch besticht, dass die aktuelle Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung gut herausgearbeitet und systematisch in die bestehende Struktur des Unterhaltsrechts eingefügt wird. Der von der Praxis stellenweise kritisierte Diskus sionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz von Dezember 2024 (...) wird im Band an vielen Stellen berücksichtigt und kritisch gewürdigt – die Leserinnen und Leser erhalten dadurch einen soliden Ausblick auf anstehende Entwicklungen im Unterhaltsrechts. Unter dem Strich – das gelungene Werk ist eine wertvolle Arbeitshilfe, mit dem die Nutzerin, der Nutzer eine präzise Information über alle aktuellen unterhaltsrechtliche „Eckdaten“ erlangt und bei der notwendigen Orientierung in einem zunehmend komplexeren Unterhaltsrecht wirkungsvoll unterstützt wird. In Gestalt der zahlreichen, in die Darstellung eingefügten Musterberechnungen und Fallbeispiele gibt der Autor wertvolle Hilfe bei der Lösung konkreter Fälle. Daher unverändert: Ein vorzügliches Werk, dass dem Unterhaltsprak- tiker viel zu bieten hat. Richter am Kammergericht
Dr. Martin Menne, RPflStud 05/2026, S.171 f.
Für die Praxis sehr hilfreich sind eingestreute graue Kästen mit praktischen und wichtigen Hinweisen. Auch die zahlreichen Berechnungsbeispiele, etwa zum Wechselmodell (Rz. 143), zur Berücksichtigung von Naturalunterhalt (Rz. 485) und zur Mangelfallberechnung (Rz. 875, 877), sind für das Verständnis sehr nützlich. Ausführlich dargestellt werden die mit einem Wohnvorteil und der Zurverfügungstellung von Wohnraum als Unterhaltsgewährung verbundenen Rechtsfragen (Rz. 17, 91 ff., 568 ff.), wobei vielleicht auch hier noch ein Berechnungsbeispiel wünschenswert wäre. Das Buch ist sehr gut lesbar und sowohl für den Einsteiger, der sich über die Grundlagen des Unterhaltsrechts einen Überblick verschaffen will, als auch für den erfahrenen Praktiker, der eine Einzelfrage vertie fen will, bestens geeignet. Auch wenn Letzterer glaubt, er wüsste schon fast alles zum Unterhalt, wird er beim „Borth“ noch einiges dazulernen können. Da manche Fragen in verschiedenen Unterhaltsverhältnissen relevant sind, lassen sich gewisse Redundanzen der sehr dichten Darstellung nicht vermeiden (z. B. Rz. 181 zu 241 oder 247 zu 251). Insgesamt bestätigt das Werk seinen Rang als eines der führenden Praxisbücher zum Unterhaltsrecht und kann weiterhin jedem empfohlen werden, der sich mit unterhaltsrechtlichen Fragestellungen befasst.
Richter am AmtsG Dr. Jan Peter Teubel, FamRZ 2026, 1578
Helmut Borths Praxis des Unterhaltsrechts hat sich bereits in seinen Vorauflagen als eines der führenden Praxiswerke im deut- schen Unterhaltsrecht etabliert. In der vollständig neu bearbeiteten 4. Auflage gelingt es dem Autor erneut, die komplexe Materie des Unterhaltsrechts systematisch, anschaulich und praxisorientiert darzustellen. Diese Leistung ist sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Praktiker von hohem Nutzen.
RA und FA Familienrecht Karsten Rimkus, FuR 2026, 156
Seit August 2016 liegt die „Praxis des Unterhaltsrechts“ von Borth in 3. Auflage vor. Dabei handelt es sich im besten Wortsinne und in jeder Hinsicht um ein echtes „Schwergewicht“, sowohl rein physisch als auch - und vor allem - inhaltlich. Dem wohl so gut wie jedem Familienrechtler durch die erstaunlich große Anzahl seiner Publikationen als absoluter Experte - nicht allein, aber auch und in besonderem Maße - auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts bekannten Autor gelingt es auf beeindruckende Weise, den Leser sehr instruktiv und strukturiert durch alle relevanten Bereiche des Unterhaltsrechts zu geleiten.
Richter am OLG Dirk Hoffmann in FamRZ 2016, 1994 f.
Das Werk von Helmut Borth gehört - leider und völlig zu Unrecht - zu den versteckten Perlen des Unterhaltsrechts. Eine „Entdeckung“ lohnt sich außerordentlich, um den in diesem Band verborgenen „Schatz“ an unterhaltsrechtlicher Erfahrung, den der Verfasser dort ausbreitet, zu heben.
Richter am KG Dr. Martin Menne in RPflStud 2017, 139 f.
Ein vorzügliches Werk auch für die PraktikerInnen in den Jugend- und Sozialämtern!
Ulrich Harmening in ZfF 2016, 284
In der familienrechtlichen Praxis sind fundierte, grundlegende Kenntnisse des Unterhaltsrechts unabdingbar. Diese vermittelt das FamRZ-Buch 24 in allen Facetten, systematisch und klar gegliedert. Es bietet dabei eine schnelle Orientierung auch bei Einzelfragen, insbesondere zu Themen wie, Mindestunterhalt, vereinfachtes Verfahren, Auskunftsansprüche/Grundlagen der Einkom mensermittlung, Begrenzung/Befristung gemäß § 1578 b BGB, konkurrierende Unterhaltsansprüche (Stichwort: Dreiteilung), § 1615 l BGB einschl. Vorsorgeunterhalt u. Härteklausel sowie zu besonderen· Rechtsfragen (z. B. Wechselmodell im Unterhaltsrecht - familienrechtlicher Ausgleichsanspruch - Unterhalt als Darlehen - Verwirkung).
Das Buch enthält zudem eine Vielzahl von Rechenbeispielen und stellt damit ein vorzügliches Werk, insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte und für Praktiker*lnnen der Jugend- und Sozialämter dar.
Wolfgang Glatzel in ZfF 2019, 168
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