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Widerruf und „Suspendierung“ einer Vorsorgevollmacht nach § 1820 BGB

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Verena Spernath und Valentin Spernath in Heft 9

In Heft 9 der FamRZ erscheint der Beitrag „Widerruf und „Suspendierung“ einer Vorsorgevollmacht nach § 1820 BGB" Richterin am LG Dr. Verena Spernath und Notar Dr. Valentin Spernath. Heft 9 erscheint am 1.5.2024. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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§ 1820 Abs. 3–5 BGB als System

Auch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten wirft die Neuregelung in § 1820 Abs. 3–5 BGB viele Fragen auf. Zugleich wurde in § 15 Abs. 1 Nr. 1 RPflG die Zuständigkeit des Richters neu eingeführt. Damit ist ein neues wichtiges Aufgabenfeld für Richterinnen und Richter entstanden. Erste, auch höchstgerichtliche, Entscheidungen sind ergangen. Für Notare ergibt sich Anpassungsbedarf in der Beratungs- und Beurkundungspraxis. In ihrem Artikel beschreiben die Verfasser § 1820 Abs. 3–5 BGB als System und ordnen in diesem System die in weiten Teilen noch unklare Neuerung der „Suspendierung“ einer Vorsorgevollmacht ein.

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