Veranstaltungshinweise
Mai 2012
Die Georg-August-Universität veranstaltet im Rahmen der Tagungsreihe „Blickpunkt Sozialrecht in der Privatrechtspraxis“ eine Tagung zu dem Thema
Sterben, Erben, Leistungsmissbrauch? Erbrechtliche Selbstbestimmung und öffentlich-rechtliches Sozialrecht – Ein Widerspruch?
am 24.5.2012 in Göttingen
Informationen und Anmeldung: Universität Göttingen, Institut für Arbeitsrecht, Lehrstuhl Prof. Deinert, Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen, Tel.: 0551 - 39 7948, Fax: 0551 - 39 7245, E-Mail: info@sozialrecht-privatrecht.de, Internet: www.sozialrecht-privatrecht.de.
Juni 2012
Die Universität Bayreuth veranstaltet ein Symposium zu dem Thema
Brauchen wir eine Rom 0-Verordnung? Überlegungen zu einem Allgemeinen Teil des europäischen IPR
am 29./30.6.2012 in Bayreuth
Informationen und Anmeldung: Prof. Dr. Stefan Leible, Lehrstuhl für Bürgerl. Recht, Internat. Privatrecht und Rechtsvergleichung, REchts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth, 95440 Bayreuth, Tel.: 0921 - 556 330, Fax: 0921 - 556 332, E-Mail: zivilrecht4@uni-bayreuth.de.
Oktober 2012
11. Symposium für Europäisches Familienrecht: Kindesrecht im Elternkonflikt
4. bis 6. Oktober 2012, Regensburg
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg veranstaltet in Verbindung mit dem Bundesjustizministerium und der Bundesnotarkammer vom 4. bis 6. Oktober 2012 ein weiteres Symposium für Europäisches Familienrecht, diesmal über das Thema „Kindesrecht im Elternkonflikt“. Das Kind als Mensch ist Grundrechtsträger, zu dessen Schutz die staatliche Gemeinschaft von Verfassungswegen und gerade bei einem Konflikt der Elternrechtsträger besonders aufgerufen ist. Bei den Verfahren zu der rechtlichen Lösung der Elternkonflikte zeigt es sich besonders deutlich, inwieweit eine Rechtsordnung sich am Ziel der Verwirklichung der Rechtspositionen des Kindes orientiert oder der Perspektive des Paarkonflikts verhaftet bleibt. Die Uneinigkeit unter den Eltern kann nicht nur die Schwelle für das staatliche Eingreifen senken, sie bildet auch den Prüfstein dafür, inwieweit bei der Konfliktlösung die Rechte des Kindes und seine Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Diese Frage stellt sich besonders auf folgenden Konfliktfeldern:
1. Konflikte bei gemeinsamer elterlicher Sorge in wichtigen Angelegenheiten des Kindes,
2. Konflikte um die Auflösung der Rechtsgemeinschaft der Eltern,
3. Konflikte um das Sorgerecht bei Trennung und Scheidung der Eltern,
4. Konflikte um den Umgang des Elternteils, bei dem das Kind nicht ständig lebt,
5. Konflikte um die Leistung des Unterhalts für das Kind,
6. Konflikte im Bereich der Vermögenssorge.
Der Ablauf des Kongresses ist wie folgt geplant: Zunächst wird der Stand des deutschen Rechts, des deutschen IPR und der deutschen Rechtspraxis zum Problemkreis in mehreren Referaten dargestellt. Es folgen Länderberichte über die Rechtslage und die rechtspolitischen Bestrebungen in acht ausgewählten Europäischen Staaten. Den Abschluss bildet eine rechtsvergleichende Plenardiskussion.
Die Tagungsunterlagen können angefordert werden bei: Prof. Dr. Martin Löhnig, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht, Universitätsstraße 31, 93053 Regensburg (Tel. 0941/943-2624; Fax 0941/943-2603; e-mail: caroline.berger@jura.uni-regensburg.de).
Durch die Teilnahme an den Fachvorträgen und Diskussionen können 15 Stunden im Sinne der Fachanwaltsordnung bescheinigt werden.
