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Neues zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen

BMI und BMJ legen Gesetzentwurf vor

Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, sollen künftig wirksamer verhindert werden. Hierfür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz jetzt einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun mit Ländern und Verbänden beraten werden soll.

Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Personen ohne sonstige Bleibeperspektive eine solche über die Vortäuschung einer Vaterschaft erlangen. Gleichzeitig soll der damit verbundene missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen gestoppt werden. Es ist nicht der erste Versuch, das Problem der Scheinvaterschaft zu lösen. Das erste Gesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert (BVerfG mit Beschluss v. 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 -, FamRZ 2014, 449, m. Anm. Helms {FamRZ-digital | }), das zweite führte in der Praxis zu vielen Schwierigkeiten.

 

Entwurf regelt neue Vermutungstatbestände

In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setzt eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Die Standesämter sollen dies kontrollieren.

Im Gesetzentwurf sind neue (widerlegliche) Vermutungstatbestände geregelt, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen, damit eine Entscheidung schnell ergehen kann. Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese aufgrund falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann sie zurückgenommen werden. Zusätzlich sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig unter Strafe stehen.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 30.4.2024

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