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Eignung der Großmutter als Vormund

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 13.12.2023 – 1 BvR 1705/23

Die nicht ausreichende Eignung der Großmutter als Vormund kann sich daraus ergeben, dass dieser die Einsicht in den erhöhten Betreuungsbedarf des Kindes fehlt, der aus erheblichen Verhaltensauffälligkeiten des Kindes folgt.

(Leitsatz der Redaktion)

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