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Internationale Adoptionsvermittlung deutlich rückläufig

- Pressemitteilungen

BfJ veröffentlicht neue Zahlen für 2023

Die internationale Adoptionsvermittlung in Deutschland und weltweit ist in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Die Adoptionsvermittlungsstellen haben dem Bundesamt für Justiz (BfJ) bis Mitte Februar 2024 43 Auslandsadoptionen aus 2023 gemeldet (Vorjahr 77; mit Nachmeldungen für 2023 ist zu rechnen). Stärkster Herkunftsstaat auf dieser Grundlage war Thailand (12). Insgesamt wurden Kinder aus 9 Herkunftsstaaten nach Deutschland vermittelt, davon rund 90 % aus Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens. Überwiegend handelte es sich um Fremdadoptionen (77 %), im Übrigen um Verwandtenadoptionen.

Das BfJ war 2023 an insgesamt 218 familiengerichtlichen Verfahren zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung beteiligt (Vorjahr: 217). Das Niveau liegt insgesamt über den durch die Vermittlungsstellen gemeldeten Zahlen, weil die Anerkennung ausländischer Adoptionen auch Fälle umfasst, in denen im Ausland Adoptionen ohne Beteiligung von deutschen Adoptionsvermittlungsstellen durchgeführt wurden. Als Herkunftsstaat lag im Berichtsjahr Thailand (33) an der Spitze, gefolgt von den USA (15). Insgesamt betrafen die Anerkennungsverfahren 56 Herkunftsstaaten, etwa zwei Drittel Vertragsstaaten, ein Drittel Nicht-Vertragsstaaten. Mehr als die Hälfte der Anerkennungsverfahren betraf Fremdadoptionen.

 

BfJ ist Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

Das BfJ koordiniert auf Bundesebene Fragestellungen im internationalen Adoptionswesen und ist an der Anerkennung von ausländischen Adoptionsentscheidungen beteiligt. Als Zentrale Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen erfüllt das BfJ koordinierende Aufgaben bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Daneben ist es an den familiengerichtlichen Verfahren zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung ausländischer Adoptionsentscheidungen beteiligt und gibt im Rahmen dessen gutachterliche Stellungnahmen ab. Zuständig für die konkrete Adoptionsvermittlung von Kindern aus dem Ausland nach Deutschland sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft.

Das BfJ veröffentlicht jährlich statistisches Zahlenmaterial in seinen Tätigkeitsberichten. Diese und umfangreiche weitere Informationen können abgerufen werden unter www.bundesjustizamt.de/auslandsadoption.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 6/2024 vom 2.4.2024

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