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Empfehlungen zur Eizellspende und Leihmutterschaft

Expertenkommission legt Abschlussbericht vor

Am Montag hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin offiziell ihre Ergebnisse vorgestellt. Ein Teil der Kommission befasste sich mit der Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch, der andere Teil befasste sich mit einer möglichen Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

 

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

Die Kommission empfiehlt:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31.3.2023 konstituiert. Sie bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht. Sprecherin und Koordinatorin der Arbeitsgruppe 2 zu Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft war Prof. Dr. Friederike Wapler von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In Kürze lesen Sie von ihr ein Editorial im FamRZ-Newsletter zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe. Sie haben den Newsletter noch nicht abonniert? Hier registrieren!

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 15.4.2024

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