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Zwangsbehandlung von Betreuten: Gesetzes-Evaluation

- Gesetzgebung

BMJ veröffentlicht Abschlussbericht

Das BMJ hat die Ergebnisse der Evaluierung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.7.2017 veröffentlicht. Zum Zweck der Evaluation wurde am 1.7.2022 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz ein Forschungsprojekt gestartet, das am 31.1.2024 endete. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Projekts zusammen.

 

Forschungszeitraum von 1,5 Jahren war knapp

Im Zuge der Gesetzesreform im Jahr 2017 wurde die Vorschrift des damaligen § 1906 Abs. 3 hin zu §1906a BGB geändert. Konkretisiert wurden der Überzeugungsversuch sowie der ausdrückliche Hinweis auf § 1901a BGB a.F. (jetzt § 1827 BGB). Die wesentliche Änderung bestand in der Entkoppelung des Anwendungsbereichs der ärztlichen Zwangsmaßnahmen von der freiheitsentziehenden Unterbringung bei Beschränkung des Anwendungsbereichs auf den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus unter Sicherstellung der notwenigen Nachsorge. Diese Änderung war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 notwendig geworden, nachdem dieses die Vorschrift für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.

Im Kern ging es bei dem nun abgeschlossenen Forschungsprojekt zur Gesetzesreform um zwei Fragen: Bestehen Schutzlücken und wird Zwang nur als letztes Mittel eingesetzt? Zur Beantwortung wurde ein „Mix-Methods-Ansatz“ bestehend aus verschiedenen Erhebungsschritten, sowohl quantitativ wie qualitativ, gewählt. Der zur Verfügung stehende Forschungszeitraum von 1,5 Jahren war im Hinblick auf die Komplexität des Forschungsgegenstands und der Vielzahl von zu klärenden Fragen knapp bemessen, heißt es in der Einleitung des Berichts. Gleichwohl seien alle angestrebten Ergebungsschritte durchgeführt worden.

Die Evaluierung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.7.2017 im Volltext finden Sie hier.

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